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Ausrottung der Äsche am Rhein stoppen

Medienmitteilung SFV – 23 Juni 2020: Ohne Massnahmen zur Regulierung der Kormorane ist der Erhalt der geschützten Fischart Äsche unmöglich. Der Schweizerische Fischerei-Verband SFV kritisiert ein Urteil des Thurgauer Verwaltungsgerichts: Der Schutz des Kormorans wird über die vom Aussterben bedrohte Äsche gestellt. Sämtliche Massnahmen zum Schutz kälteliebender Fischarten, sind damit sinnlos.

Ausrottung der Äsche am Rhein stoppen

Der Hochrhein zwischen Untersee und Rheinfall (Kantone Thurgau, Schaffhausen) ist eine der bedeutendsten Flussstrecken für Äschen, nicht nur in der Schweiz, sondern in Europa. Der Bestand ist von nationaler Bedeutung. Der Fischbestand ist aber seit langem gefährdet. Zuerst waren es die Kormoran, dann kamen die Hitzesommer.  Nach dem noch schlimmeren Hitzesommer 2018 wurde der Status der Äsche vom Bundesamt für Umwelt von „gefährdet“ auf „stark gefährdet“ hochgestuft.

Kormorane fressen und fressen

Die Fischerinnen und Fischer in der Schweiz verzichten seit Jahren vielerorts auf das Angeln von Äschen; in einigen Kantonen ist die Befischung der Äsche sogar behördlich verboten. Das nützt aber nichts, wenn der Kormoran weiterhin freien Flug hat. Will heissen: Der Bestand an Kormoranen steigt und steigt und sie fressen und fressen… unsere Flüsse leer. Die Äsche ist besonders im Winter eine einfache Beute. Jeder Kormoran frisst rund 500g pro Tag, und wir haben tausende von ihnen.

Die effektivste Massnahme, nämlich eine effektive Bestandesregulierung wird von den Vogelschützern seit Jahrzehnten blockiert. Eine der wichtigsten Schutzmassnahmen für die Äsche ist damit die Vergrämung der Kormoran ins sensiblen Gebieten durch gezielte Kormoran-Einzelabschüsse. Das sahen auch die Fischereifachleute der Kantone Thurgau und Schaffhausen so. Anders Birdlife, sie legten gegen die erteilte Abschussbewilligung Beschwerde ein. Diese wurde nun im Fall Thurgau von Verwaltungsgericht gutgeheissen.
Der Schweizerische Fischerei-Verband ist über diese seltsame Interessenabwägung entsetzt: „Wir können nicht akzeptieren, dass ein ungeschützter, in Massen vorkommender Vogel über eine geschützten Fischart gesetzt wird“, betont Philipp Sicher, Geschäftsführer des Schweizerischen Fischerei-Verbandes.

Rechtliche und politische Massnahmen

Bei der Äsche im Rhein geht es um „to be or not to be“. Der Schweizerische Fischerei-Verband wird alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten gegen diesen Entscheid abklären und ausschöpfen. Das beginnt mit der Forderung, endlich die den offiziellen Massnahmenplans des Bundes konsequent umzusetzen. Demnach muss ein Konfliktausschuss einberufen werden, wenn eines der klar definierten Kriterien (zu viele Kormoran-Brutkolonien, zu viele Brutpaare oder zu hohe Netzschäden bei Berufsfischern) erfüllt ist - alle sind erfüllt! Und es geht bis zur Frage nach dem Sinn von Reservaten für Wasser- und Zugvögel direkt neben bewohnten Gebieten, wo sich Schutzmassnahmen aufgrund ungehindertem Schiffsverkehr und Freizeitaktivitäten kaum umsetzen lassen, somit keinen Sinn machen.

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