SFV-FSP

UREK-N zur Finanziellen Lage der Wasserkraft

Die Energiekommission des Nationalrates will mehr Transparenz und eine bessere Gesamtsicht auf die wirtschaftliche Situation der Wasserkraft erhalten, bevor sie sich definitiv zur Frage einer zusätzlichen Unterstützung äussert.

Die Kommission Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat sich erneut mit ihrem Modell zur Unterstützung der Wasserkraft beschäftigt, das vom Nationalrat im Rahmen der Debatte zur „Stromnetzstrategie" an die Kommission zurückgewiesen wurde (16.035; neue Vorlage 2). Entsprechend dem Auftrag des Rates, zu diesen Unterstützungsmassnahmen weitere Abklärungen einzuholen, hat die Kommission die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom angehört und sich erneut mit der wirtschaftlichen Situation der Wasserkraft auseinandergesetzt.

Insgesamt ist die Kommission zur Überzeugung gelangt, dass eine sofortige zusätzliche Unterstützung der Wasserkraft nur zu rechtfertigen ist, wenn mehr Klarheit über das Ausmass der wirtschaftlichen Probleme herrscht. Dies auch angesichts der Tatsache, dass das Volk am 21. Mai 2017 mit der Annahme des Energiegesetzes der Marktprämie zugestimmt hat, mit der Betreiber von Grosswasserkraftanlagen, die ihren Strom unter den Gestehungskosten verkaufen müssen, mit jährlich rund 120 Mio. Franken unterstützt werden. Zudem wurde letzte Woche vom Bundesrat die Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Wasserrechtsgesetzes präsentiert, in der eine Senkung des Wasserzinsmaximums um 30 Fr. auf 80 Fr./kWbr vorgeschlagen wird. Auch dies würde für die Wasserkraft insgesamt eine Entlastung um rund 150 Millionen Franken pro Jahr bedeuten.

Um mehr Transparenz und eine bessere Gesamtsicht auf die wirtschaftliche Situation der Wasserkraft zu erhalten, wird die Kommission weitere Abklärungen machen und sich im August erneut mit der Vorlage befassen.

Massive Verschlechterung in der Ausgangslage des Referenzzustandes bei Neukonzessionierungen

Ausserdem hat die Kommission mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, der Pa. Iv. Rösti 16.452 Folge zu geben. Die Parlamentarische Initiative möchte sicherstellen, dass bei anstehenden Neukonzessionierungen von Wasserkraftwerken die erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vom Ist-Zustand und nicht vom ursprünglichen Zustand vor Bestehen des Kraftwerks ausgeht.

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