SFV-FSP

Albert Rösti contra Biodiversität

Albert Rösti will mit seiner parlamentarischen Initiative den Gewässerschutz durch erleichterte Neukonzessionierungen für Wasserkraftwerke aushöhlen: Der Präsident des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbandes bietet seinen Mitgliedern damit ein Zückerchen zulasten der Natur.

Albert Rösti contra Biodiversität

Medienmitteilung vom 30. April 2019

Wer heute mit einer neuen Wasserkraftanlage ein Gewässer beeinträchtigt, muss mit Ersatzmassnahmen wenigstens einen Teil des ökologischen Schadens kompensieren. So verlangt es das Natur- und Heimatschutzgesetz seit 1985. Ältere Anlagen mussten bislang keine solchen Ersatzmassnahmen leisten. Diese werden erst bei einer allfälligen Neukonzessionierung erforderlich. Ihr Umfang bemisst sich heute in der Praxis grundsätzlich am unbelasteten Ausgangszustand des Standortes.

Dieses Prinzip will die parlamentarische Initiative «Ausbau der Wasserkraft zur Stromerzeugung und Stromspeicherung. Anpassung der Umweltverträglichkeitsprüfung» von Albert Rösti ändern. Neu soll der Ist-Zustand eines genutzten Gewässers bei Neukonzessionierungen von Kraftwerken als Referenz gelten. Heisst: Der durch das bestehende Kraftwerk massiv veränderte und beeinträchtigte Zustand des Fliessgewässers wird flugs gewissermassen zum Naturzustand erhoben. Der kaputte Fluss wird so zum Massstab für die Schädlichkeit erneuter Eingriffe.

Mit der Revision droht eine Grundsatzentscheidung gegen die Natur mit nicht vorhersehbarer Tragweite. Der SFV und andere Umweltschutzverbände kämpfen gegen die Initiative und für unsere heimischen Gewässer.

Gemeinsame Medienmitteilung von SFV, Aqua viva, Pro Natura und WWF

Medienmitteilung der UREK-N  vom 30. April 2019
(hier sind auch die einzelnen Stellungnahmen abrufbar)

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